/// DATENSCHUTZ

Die DSGVO wurde 2016 eingeführt und wurde 2018 wirksam. Bis heute sind die Anforderungen in vielen Unternehmen gar nicht oder nicht ausreichend umgesetzt.

Die erste Frage, die sich Unternehmen stellen ist, ob überhaupt ein/e Datenschutzbeauftragte/r gebraucht wird. Diese Analyse ist der Einstieg und kann häufig auch einfach beantwortet werden. ,

Die Pflichten der DSGVO gelten für alle Unternehmen. Die Basisdokumentation der betroffenen Bereiche sollte immer aktuell und im Zugriff auch schnell erreichbar sein.

Wir schlagen immer ein jährliches Audit bei unseren Kunden vor. Ebenso wie eine jährliche Schulung der Mitarbeiter.

Gerne diskutieren wir mit Ihnen einen für Sie geeigneten Rahmen, um den Datenschutz auch in Ihrem Unternehmen sachgerecht einzuführen, oder nachhaltig fortzuführen.