Bei der Frage, ob ein Zusammenhang zwischen Vergütungsart und
Qualität besteht, kommt die Studie zum Ergebnis, dass die Form der
Vergütung nicht entscheidend für die Qualität der Vermittlungsleistung
ist. Die Versicherungsvermittler erfüllen die Qualitätsanforderungen in
hohem Maße. Allein der Begriff Honorarberatung stellt kein
Qualitätsmerkmal dar.
Überraschend wurde festgestellt, dass bei den Versicherungsberatern und
Verbraucherschutzzentralen in Teilbereichen Defizite zu verzeichnen
sind.
Tatsächlich werde eine Qualitätsverbesserung in der Beratung nur dadurch erreicht, dass die bereits hohen Standards der Qualitätskriterien weiterhin aufrecht erhalten bzw. ausgebaut werden. Dies gilt insbesondere für den Bereich Weiterbildung und den Bereich der technischen Rahmenbedingungen. Hier zeigt die Studie jedoch, dass es eine große Anzahl von Vermittlern gibt, bei denen die zukünftige Qualitätsverbesserung an den finanziellen Rahmenbedingungen scheitern könnte.
Aufgrund der festgestellten Kostenstrukturen ist davon auszugehen, dass mehr als 50 % der Haushalte in Deutschland sich eine Honorarberatung nicht leisten können. Vielmehr leisten die Versicherungsvermittler auch volkswirtschaftlich einen erheblichen Beitrag, da sie für eine erfolgreiche Beratung rund 1,5 kostenlose Beratungen durchführen.